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Wichtige Änderung beim Export nach Italien

Verpflichtende Angabe des sechsstelligen HS-Codes

Zum 21. Januar 2025 tritt die EU-weite Phase 5 des ATLAS-Versandverfahrens NCTS (New Computerised Transit System) in Kraft. Eine zentrale Neuerung ist die verpflichtende Angabe des sechsstelligen HS-Codes im Versandverfahren.

Davon betroffen ist auch das Transitdokument T2, das für den Transport von Gemeinschaftswaren durch die Schweiz nach Italien erforderlich ist. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Transitdokument ohne Angabe der Warentarifnummer nicht mehr erstellt werden.

Warum ist das wichtig?
Unsere geografische Lage im Dreiländereck macht den Transport durch die Schweiz zur schnellsten und umweltfreundlichsten Route nach Italien. Um weiterhin eine reibungslose Abwicklung und die gewohnte Qualität im Italien-Verkehr sicherzustellen, wird die Angabe des HS-Codes für alle Sendungen nach Italien verpflichtend.

Wie übermitteln Sie den HS-Code?

  • Auf unserer Online-Plattform myStreck wird für Sendungen nach Italien ein Pflichtfeld für den 6-stelligen HS-Code eingeführt. So können Sie die erforderliche Angabe direkt an uns übermitteln.
  • Sollten Sie uns Ihre Aufträge auf anderem Wege übermitteln, bitten wir Sie, den HS-Code unbedingt im Auftrag anzugeben.

Hilfestellung zur HS-Code-Klassifizierung
Nutzen Sie die offizielle Seite destatis.3ce.com für Unterstützung bei der Klassifizierung Ihrer Güter.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Steffen Rohrbeck – Landverkehr International – Export Italien
Tel.: +49 761 1305 - 435
steffen.rohrbeck@streck.de 

Etienne Jakob – Landverkehr International – Verkehrsleitung
Tel.: +49 761 1305 - 414
etienne.jakob@streck.de