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Neue Vorschriften für Exporte nach Großbritannien

Wir möchten Sie hiermit über eine wichtige Änderung in den Vorschriften zur S&S-Erklärung (Safety & Security Declaration) informieren, die ab dem 31. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Änderung betrifft den Versandprozess für alle Exporte aus Deutschland nach Großbritannien.

Was bedeutet das für Sie?

Ab dem 31. Januar 2025 müssen alle Exporteure in Deutschland die S&S-Erklärung gemäß den neuen Richtlinien einreichen.
Diese Erklärung ist notwendig, um die korrekte Erfassung und Nachverfolgung Ihrer Warenexporte sicherzustellen und wird vom britischen Staat vorausgesetzt.

Warum wurde dieses Gesetz eingeführt?

Die S&S-Erklärung stellt sicher, dass alle Importe in Großbritannien ordnungsgemäß dokumentiert und in Übereinstimmung mit den internationalen Vorschriften abgewickelt werden. Die Änderungen sollen den Importprozess transparenter machen und die Effizienz der Zollabwicklung verbessern.
Ohne eine S&S-Erklärung bzw. -Deklaration wird eine Einfuhr nach dem 31. Januar 2025 nach England nicht mehr möglich sein.

Was können Sie tun?

Mit der Anmeldung Ihrer Sendung bei der Streck Transportges. mbH beauftragen Sie uns automatisch mit der S&S-Erklärung und wir erledigen diese für Sie bei der Einfuhr nach Großbritannien. Um diesen Prozess entsprechend durchführen zu können, schicken Sie uns bitte die Ausfuhrerklärung (ABD) in bestmöglicher Qualität (soweit Sie die Ausfuhrerklärung selbst erstellen, gerne direkt aus Ihrem Zollsystem als PDF-Datei) so früh wie möglich an avise.uk.export.freiburg@streck.de.

Falls Sie die Upload-Funktion in myStreck benutzen, bitten wir Sie, die ABD in der dafür vorgesehenen Maske einzeln hochzuladen.

Ihr Ansprechpartner in unserem Hause:

Herr Dennis Schmidt
Tel.: +497611305447
Dennis.Schmidt@streck.de