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Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Einführung zum 1. Juli 2024

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Juli 2024 in Deutschland eine Maut für Fahrzeuge ab 3,5 t auf allen Bundesstraßen und Autobahnen erhoben wird. Diese Regelung gehört zum dritten Änderungsgesetz mautrechtlicher Vorschriften aus dem Jahr 2023. Bisher waren nur Fahrzeuge ab 7,5 t von der LKW-Maut in Deutschland betroffen.
 
Wir möchten hervorheben, dass es sich bei dieser Maut um eine staatlich verordnete Abgabe handelt, deren Berechnung und Weitergabe durch uns obligatorisch ist. In diesem Zusammenhang fungieren wir lediglich als Vermittler, der die vorgeschriebenen Gebühren an Sie weiterleitet.
 
Aufgrund des enormen administrativen Aufwandes wird Streck Transport diese Mauterhöhung erst im Rahmen unserer nächsten Preisverhandlungen weitergeben.
 
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
 
Ihr Streck-Team Landverkehr