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Ermittlung VGM
(durch Bruttogewicht)

Container-Gewicht VGM ermitteln und mitteilen

Der Verlader oder sein Spediteur sind verpflichtet, der Reederei und dem Terminalbetreiber rechtzeitig das Ladungsgewicht (VGM – Verified Gross Mass) mitzuteilen. Diese Regelung der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Gewicht kann durch Wiegen oder Berechnen ermittelt werden. Die physische Verwiegung muss mit einer geeichten Waage geschehen. Für die Berechnung muss der Verlader eine Zertifizierung nach International Organization for Standardization (ISO) oder Authorized Economic Operator (AEO) belegen können oder über ein Manufacturing Resources Planning (MRP) oder Enterprise Resource Planning-System (ERP) verfügen.

Zur Ermittlung des VGM (verified gross mass) sind die nationalen Gesetzgebungen zu berücksichtigen. Der Shipper trägt die Verantwortung für die korrekte Angabe des Containergewichtes unabhängig von der gewählten Methode. Im Rahmen des Verifizierungsprozesses ist zudem festgelegt, dass eine autorisierte Person die Wiegenote unterschreibt. Dies kann durch eine elektronische Signatur oder durch den Namen in Großbuchstaben erfolgen. Ohne gültiges VGM ist die Verladung eines Containers ab dem 01. Juli 2016 gesetzlich verboten!

Methode 1:

Wiegen des Containers nach dem Packen und Versiegeln. Gemäß SOLAS wird Methode 1 folgendermaßen definiert: „Wiegen des gepackten Container mit geeichter und zertifizierter Ausrüstung. [...] geeichte und zertifizierte Ausrüstung bedeutet eine Waage, Wiegebrücke, Stapler oder andere Geräte, die in der Lage sind die tatsächliche Bruttomasse eines gepackten Containers oder von Paketen, Frachtstücke, Paletten, Packmaterial und anderen Verpackungs- und Sicherungsmaterialien zu bestimmen, und die Genauigkeitsstandards und Anforderungen des Staates, in dem das Gerät verwendet wird erfüllen.“

Für Deutschland bedeutet dies, dass Waagen mindestens der Genauigkeitsklasse IIII (4) verwendet werden müssen.

Methode 2:

Addition der Einzelgewichte der Fracht, Verpackungs-, Stau-, Ladungssicherungsmaterialien und des Containerleergewichtes. Diese Regelung ist in Deutschland von der „Berufsgenossenschaft Verkehr“ (BG Verkehr) als Unterabteilung des Ministeriums für Transport und Digitale Infrastruktur genehmigt worden. Dieses System muss aber im Qualitätsmanagement des Verladers niedergeschrieben sein.

Gemäß SOLAS wird Methode 2 folgendermaßen definiert: „Wiegen aller Packstücke, einschließlich des Gewichts von Paletten, Packmaterial und andere Befestigungsmaterialien die in den Container gepackt werden. Dazu muss noch das Leergewicht des Containers addiert werden. Es muss eine Methode benutzt werden, die durch eine Behörde des Staates, in dem das Beladen des Containers abgeschlossen wird, zertifiziert ist.“

Für Deutschland bedeutet dies, dass Waagen mindestens der Genauigkeitsklasse III angehören müssen.

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ermitteln und mitteilen

Bei Fragen zum Verified Gross Mass helfen wir Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie zur Ermittlung des Verified Gross Mass Fragen haben oder Unklarheiten entstehen, stehen wir bei Streck Transport selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne!

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